Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom 31.12.04

 

1. Allgemeines: Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Pinguin Park Recording Studio, Tonstudio GmbH, im folgenden PPRS GmbH genannt, und ihren Geschäftspartnern liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Das gilt auch, wenn nicht ausdrücklich auf die Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Käufer zur Kenntnis gebracht und von ihm zur Kenntnis genommen.

Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

2. Kundenkreis: Die PPRS GmbH liefert ihre Waren und Dienstleistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

 

3. Angebote: Alle Angebote der PPRS GmbH sind freibleibend und unverbindlich hinsichtlich ihrer Preise oder Liefertermine. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

 

4. Lieferbedingungen: Ein Auftrag erhält Gültigkeit durch Lieferung oder schriftliche Auftragsbestätigung. Eine Lieferung oder eine Auftragsbestätigung der PPRS GmbH bedeutet nicht die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen der PPRS GmbH, ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Die Lieferung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Die PPRS GmbH ist berechtigt, Versandkosten in Rechnung zu stellen.

 

5. Lieferzeit: Es gilt nur die schriftlich bestätigte Lieferzeit. Die PPRS GmbH ist nach aller Möglichkeit bemüht, diese Lieferzeit einzuhalten. Durch nicht von der PPRS GmbH zu vertretende Ursachen oder durch höhere Gewalt kann sich die Lieferzeit verlängern oder die Erfüllung ihrer Pflichten unmöglich werden. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Kriegsereignisse und sonstige von der PPRS GmbH nicht zu vertretende Betriebsstörungen gleich.

In diesen Fällen behält sich die PPRS GmbH ein Rücktrittsrecht vor. Dem Käufer stehen in diesen Fällen keine Schadensersatzansprüche zu. Teillieferungen sind zulässig.

 

6. Storno und Rücklieferungen: Stimmt die PPRS GmbH einem Rücktritt vom Kaufvertrag zu, so ist sie berechtigt, Stornokosten zu berechnen. Rücklieferungen ohne Verschulden der PPRS GmbH werden mit 20 % des Auftragswertes berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Versandkosten für Rücklieferungen trägt der Absender.

 

7. Zahlung: Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Lieferung der Ware bzw. nach Rechnungserhalt fällig.

 

8. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 Prozent pro angefangenem Monat berechnet. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Einforderung der Zahlung stehen.

 

9. Eigentumsvorbehalt: Die PPRS GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Infolgedessen sind bis zur Erfüllung sämtlicher der PPRS GmbH gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche Verpfändungen oder Abtretungen von Forderungen seitens des Käufers, insbesondere an Finanzierungsinstitute, ohne schriftliche Zustimmung der PPRS GmbH unzulässig. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der PPRS GmbH. Die PPRS GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen.

 

10. Mängelrügen: Mängelrügen müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch nach vierzehn Tagen der PPRS GmbH bekanntgegeben werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen spätestens vierzehn Tage nach Bekanntwerden gemeldet werden. Die Mängelrüge hat schriftlich mit Fehlerbeschreibung zu erfolgen. Der Käufer ist nachweispflichtig.

 

11. Gewährleistung: Auf alle von der PPRS GmbH gelieferten Waren erhält der Käufer einen Garantieanspruch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Das gilt nicht bei Mängeln, die auf unsachgemäße Behandlung durch den Käufer zurückzuführen sind, oder bei Mängeln, die nicht von der PPRS GmbH zu vertreten sind. Die PPRS GmbH leistet Gewähr nach ihrer Wahl entweder durch Nachbesserung, Reparatur oder Ersatzlieferung. Dazu sind die Geräte oder Waren der PPRS GmbH auf Kosten des Versenders zuzusenden. Stellt die PPRS GmbH fest, daß ein als schadhaft eingesendetes Gerät oder eine Ware nicht schadhaft ist, berechnet sie Überprüfungs- und Versandkosten.

 

12. Haftung, Schadensersatz: Die PPRS GmbH haftet nur dann für alle Schäden, die an den gekauften Produkten während der durch die PPRS GmbH erfolgten Installation oder Instandsetzung auftreten, wenn sie nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung der PPRS GmbH ist unabhängig vom Rechtsgrund in ihrer Höhe auf den Auftragswert derjenigen Leistung reduziert, die den Schaden verursacht hat oder Gegenstand des Anspruchs ist oder in direkter Beziehung dazu steht, jedoch nicht mehr als bis zu einer Höchstgrenze von 10000 EUR. Die PPRS GmbH haftet nicht für Folgeschäden, Verlust von aufgezeichneten Daten, durch Arbeitsergebnisse erzielte Schäden oder ähnliche Schäden. Die PPRS GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn.

 

13. Export: Bei Export von Produkten der PPRS GmbH sind die jeweils gültigen Exportbestimmungen zu beachten. Der Käufer hat beim Anschluß eines von der PPRS GmbH gelieferten Geräts an ein Telefonnetz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Bestimmungen und Gesetze des Landes zu beachten. Die PPRS GmbH übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der Geräte an außerdeutschen Telefonnetzen. Sie haftet nicht für Folgen, die aus rechtswidrigem oder unsachgemäßem Gebrauch entstehen.

 

14. Schlußbestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Es gilt die Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche aus Verträgen sind gegenüber der PPRS GmbH spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Entstehung geltend zu machen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Norderstedt. Dieses gilt auch für Scheck- und Wechselklagen, soweit es das Gesetz nicht anders vorsieht.

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